Nutzungsregeln
des WVER für den Rursee
Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) bestimmt die Nutzungsregeln für den Rursee. Im Folgenden gibt es eine Aufstellung der wesentlichen Regelungen:
Ab 5 m² Segelfläche braucht man am Rursee einen Führerschein. Das ist keineswegs selbstverständlich. Am Biggesee ist z.B. kein Führerschein erforderlich.
Der Kurs der Fahrgastschiffe darf nur mit einem Mindestabstand von 50 m vor oder 20 m hinter dem Schiff gekreuzt werden. Zu den Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt und zu den Stauanlagen muss 50 m Abstand eingehalten werden.
Für jedes Sportfahrzeug ist zur Nutzung der Talsperre eine Genehmigung (Erlaubniskarte) des WVER zu erwerben, die an Bord mitgeführt werden muss. Die zugehörige Befahrensmarke ist vom 01.04. bis 14.11. eines Jahres gültig. Auch danach kann man noch segeln, braucht aber eine Winterplakette, und die Boote müssen außerhalb der Stege und Uferbereiche gelagert werden.
Die maximale Bootsgröße ergibt sich aus dem Produkt Länge mal Breite und darf die Messzahl 22 nicht überschreiten. Also ist z.B. 8,80 Länge und 2,50 Breite eine mögliche Maximalgröße.
Baden ist offiziell nicht zugelassen, außer am Campingplatz in Woffelsbach und am Badestrand in Eschauel.
Im gesamten Uferbereich der Stauanlage ist das Entfachen von offenen Feuern sowie das Grillen im Freien ausnahmslos untersagt.
Motorboote mit Verbrennungsmotor sind nicht zugelassen. Wenn die Rückkehr zur Anlegestelle anders nicht zu bewerkstelligen ist, darf auf Segelbooten ausnahmsweise ein
Elektrohilfsmotor eingesetzt werden.
Das Anlegen ist nur an den für Stege genehmigten Stellen erlaubt. An sonstigen Uferbereichen und Buchten darf nicht angelegt werden.
Bei Verstößen gegen die Ge- und Verbote dieser Nutzungsregelungen kann der WVER die Zahlung einer Strafe von bis zu 500,00 € verlangen.
Den aktuellen Text der Nutzungsregelungen kann man direkt beim WVER nachlesen. Darüber hinaus gibt es gesonderte Vorschriften zur Biozidfreiheit des Unterwasseranstrichs.
Stand 31.12.2025
