Nutzungsregeln

des WVER für den Rursee

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) bestimmt die Nutzungsregeln für den Rursee. Im Folgenden gibt es eine Aufstellung der wesentlichen Regelungen:

Ab 5 m² Segelfläche braucht man am Rursee einen Führerschein. Das ist keineswegs selbstverständlich. Am Biggesee ist z.B. kein Führerschein erforderlich.

Der Kurs der Fahrgastschiffe darf nur mit einem Mindestabstand von 50 m vor oder 20 m hinter dem Schiff gekreuzt werden. Zu den Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt und zu den Stauanlagen muss 50 m Abstand eingehalten werden.

Für jedes Sportfahrzeug ist zur Nutzung der Talsperre eine Genehmigung (Erlaubniskarte) des WVER zu erwerben, die an Bord mitgeführt werden muss. Die zugehörige Befahrensmarke ist vom 01.04. bis 14.11. eines Jahres gültig. Auch danach kann man noch segeln, braucht aber eine Winterplakette, und die Boote müssen außerhalb der Stege und Uferbereiche gelagert werden.

Die maximale Bootsgröße ergibt sich aus dem Produkt Länge mal Breite und darf die Messzahl 22 nicht überschreiten. Also ist z.B. 8,80 Länge und 2,50 Breite eine mögliche Maximalgröße.

Baden ist offiziell nicht zugelassen, außer am Campingplatz in Woffelsbach und am Badestrand in Eschauel.

Im gesamten Uferbereich der Stauanlage ist das Entfachen von offenen Feuern sowie das Grillen im Freien ausnahmslos untersagt.

Motorboote mit Verbrennungsmotor sind nicht zugelassen. Wenn die Rückkehr zum Liegeplatz anders nicht zu bewerkstelligen ist, darf bei Windstille mit Segelbooten ausnahmsweise von dieser Maßgabe abgewichen werden. Dabei darf eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden. Es dürfen bei Booten bis 5 m Länge nur Elektromotoren mit einer maximalen Motoreingangsleistung von 1500 Watt verwendet werden. Für Boote über 5 m Länge sind Elektromotoren bis zu einer Motoreingangsleistung von 3680 Watt gestattet. Für Fahrten mit Elektromotoren gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Die maximale Spannung an Bord darf 42 V nicht überschreiten. Vor der Inbetriebnahme von Elektromotoren ist durch den Nutzer die Genehmigung des WVER unter Vorlage der technischen Daten einzuholen.

Das Anlegen ist nur an den für Stege genehmigten Stellen erlaubt. An sonstigen Uferbereichen und Buchten darf nicht angelegt werden.

Bei Verstößen gegen die Ge- und Verbote dieser Nutzungsregelungen kann der WVER die Zahlung einer Strafe von bis zu 500,00 € verlangen.

Den genauen Text der Nutzungsregelungen kann man unter folgendem Link nachlesen: Nutzungsregeln im Rursee.